Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ihnen allen und euch wünsche ich einen guten Start in ein neues und hoffentlich einigermaßen normales Schuljahr 2022/23. Das Handlungskonzept der neuen Bildungsministerin für diesen Start ist Ihnen als Brief bereits zugegangen.
Das neue Schuljahr beginnt wie immer mit einigen personellen Veränderungen. Frau Kahraman-Kilic (Geographie/Erdkunde, Sozialwissenschaften) wurde auf eigenen Wunsch hin nach Olpe versetzt. Zu uns versetzt wurden Frau Krech mit dem Fach Kunst sowie Herr Skokan mit den Fächern Geografie/Erdkunde und Erziehungswissenschaft. Mitte September wird Frau Wrede mit den Fächern Deutsch und Sozialwissenschaften zu uns versetzt und Herr Kipka (Deutsch, Sozialwissenschaften) wird aus seiner Elternzeit zurückkehren. Nur kurz und mit nur 2 Unterrichtsstunden kommt Frau Jüngst zurück aus ihrer Elternzeit, bevor sie im 2. Halbjahr mit sukzessive steigender Stundenzahl den Dienst wieder aufnimmt.
Als Vertretungslehrer*innen werden uns weiterhin Frau Kamcili (Deutsch, Philosophie), Frau Bannach (Mathematik, Sozialwissenschaften), Frau Reinecke (Deutsch, Biologie) sowie als neue Verstärkung Herr Oflazoglu (Mathematik, Physik) unterstützen.
Die Übermittagsbetreuung wird in diesem Schuljahr weiterhin von der Jugendhilfe St. Elisabeth als Kooperationspartnerin des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums organisiert. Genauere Informationen erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen der Klassen 5 und 6, Frau Kutschke und Frau Böhling oder direkt bei Frau Gaziulusoy.
Der Stundenplan wird im neuen Schuljahr wieder größtenteils einwöchig gehalten. Damit entfallen die Wochenwechsel mit A- und B-Woche für fast alle Unterrichte. Eine Ausnahme bilden die Leistungskurse in der Oberstufe, einige in Kooperation stattfindende Grundkurse und bestimmte Arbeitsgemeinschaften.
Das elektronische Klassenbuch geht in die Verlängerung und begleitet uns ein weiteres Jahr. In diesem Kontext loten wir weitere Möglichkeiten unserer digitalen Stundenplanschnittstelle “WebUntis” aus. So wird als erste Neuerung die Möglichkeit erprobt, dass sich Schüler*innen der Oberstufe selbst als absent eintragen können und nicht mehr im Sekretariat anrufen müssen (s.u.: Schulversäumnis).
Frau Düdder hat unser Team für die digitale Administration verstärkt und steht nun mit Rat und Tat denjenigen zur Seite, die ein neues Passwort brauchen. Das Adminteam erreichen die Schüler*innen wie gehabt per E-Mail an administration@kkg-do.eu.
Frau Jüngst wird im Laufe des Schuljahres die Verwaltung der iPad-Bestände übernehmen und ist dann die erste Ansprechpartnerin für die Ausleihe und Rückgabe der Geräte. Im Verlauf des Schuljahres rechnen wir mit weiteren Endgeräten und werden entsprechend informieren.
Zum Schuljahr 2022/23 nun abschließend noch einige wichtige Termininformationen:
Ferienordnung (angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag)
Herbstferien |
Dienstag, 4. Oktober 2022 - Samstag, 15. Oktober 2022 |
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Weihnachtsferien |
Freitag, 23. Dezember 2022 - Freitag, 6. Januar 2023 |
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Osterferien |
Montag, 3. April 2023 - Samstag, 15. April 2023 |
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Pfingstferien |
Dienstag, 30. Mai 2023 |
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Sommerferien |
Donnerstag, 22. Juni 2023 - Freitag, 4. August 2023 |
Bewegliche Ferientage und unterrichtsfreie Tage am KKG
Montag, 31. Oktober 2022 |
Beweglicher Ferientag (Brückentag “Allerheiligen”) |
Mittwoch, 2. November 2022 |
Pädagogische Konferenz |
Dienstag, 20. Dezember 2022 |
Wandertag / Kommunikationsprüfungen Q1 |
Donnerstag, 12. Januar 2023 |
Pädagogische Konferenz |
Dienstag , 17. Januar 2023 |
Zeugniskonferenzen |
Freitag, 17. Februar 2023 |
Schüler- und Elternsprechtag |
Montag, 20. Februar 2023 |
Beweglicher Ferientag (Rosenmontag) |
Dienstag, 21. Februar 2023 |
Tauschtag für den Tag der offenen Tür |
Mittwoch, 10. Mai 2023 |
Mündliche Abiturprüfungen |
Freitag, 19. Mai 2022 |
Beweglicher Ferientag (Brückentag “Christi Himmelfahrt”) |
Donnerstag, 15. Juni 2023 |
Aktion Tagwerk / Zensurenkonferenzen |
Freitag, 16. Juni 2023 |
Pädagogische Konferenz |
Montag, 19. Juni 2023 |
Wandertag |
Weitere wichtige Termine
1.Schulpflegschaft |
Donnerstag, 15. September 2022 um 19 Uhr |
1. Schulkonferenz |
Donnerstag, 27. Oktober 2022 um 19 Uhr |
1. Elternsprechtag |
Dienstag, 8. November, 15 – 19 Uhr |
Tag der offenen Tür |
Samstag, 26.11.2022 |
Halbjahreszeugnisse |
Freitag, 20. Januar 2022, am Ende der 3. Stunde |
Projektwoche |
Montag, 23. Januar - Freitag, 27. Februar 2023 |
2. Elternsprechtag |
Dienstag, 18. April 2023, 15 - 19 Uhr |
Vergabe der Abiturzeugnisse |
Freitag , 9.. Juni 2023 |
Zeugnisse |
Mittwoch, 21. Juni 2023, am Ende der 3. Stunde |
Nachprüfungen am Ende der Sommerferien
Die Nachprüfungen finden in der letzten Ferienwoche am Donnerstag, den 3.8.2023 und am Freitag, den 4.8.2023 statt. Sondertermine sind nicht möglich, bitte planen Sie Ihren Urlaub entsprechend.
Schulversäumnis
vvv | Sekundarstufe I (Klassen 5-9) Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule so früh wie möglich vor Unterrichtsbeginn. |
Sekundarstufe I (Klassen 5-9) Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule so früh wie möglich vor Unterrichtsbeginn. |
Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen EF-Q2)
Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so setzt er oder sie sich so früh wie möglich vor Unterrichtsbeginn in WebUntis absent.
Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Klassen- bzw. Stufenleitung schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers oder der Schülerin an. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Beurlaubungen
Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (in der Regel mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Der Schüler oder die Schülerin kann beurlaubt werden
a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres von Klassenlehrer*innen oder Stufenleiter*innen,
b) bis zu zwei Wochen und darüber hinaus von der Schulleitung, (z. B. bei Auslandsaufenthalten) bzw. von der Schulaufsichtsbehörde.
Unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nicht beurlaubt werden! Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung oder die Schulaufsichtsbehörde.
Die Schüler*innen sind immer verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten.
Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie / bleibt gesund!
Klaus-Peter Jungmann
Schulleiter