Liebe Schüler*innen, Kolleg*innen und Eltern,

wie der letzten Schulmail und den Berichten in den Medien zu entnehmen ist, ermöglicht das Land NRW ab dem 22.02.21 eine Rückkehr zum Präsenzunterricht. Für unsere Schule haben wir in Absprache mit den Kooperationsschulen (Stadtgymnasium und Helmholtz-Gymnasium) für die Abschlussklassen (Q1 und Q2) folgende Regelungen getroffen:

 

  •  Der Unterricht wird in der Regel in Präsenz und mit vollen Lerngruppen erteilt.
  • Kurse können innerhalb der Schule geteilt werden, falls hier die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Hierüber und über die Gewährleistung der identischen Vermittlung der Lerninhalte entscheiden die Lehrenden.
  • In Kursen ohne Klausurschreiber*innen kann der Unterricht zum Teil auch in Distanz stattfinden, sofern es sich um Randstunden handelt.
  • Die Lehrenden werden vom Land mit FFP-2-Masken ausgestattet und auch die Lernenden müssen entweder eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske tragen (wie auch generell im öffentlichen Raum).
  • Dezidiert soll auch für die Schüler*innen der Q1 die Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht werden.
  • Schüler*innen der Q1 oder Q2, die dennoch dem Präsenzunterricht fernbleiben möchten, müssen folgende Regelungen beachten:
    • Hausaufgaben sind anzufertigen und rechtzeitig zum Unterricht im Classroom abzugeben.
    • Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen, ein Streaming des Unterrichts wird ausdrücklich untersagt.

 Folgende Überlegungen haben uns zu dieser Entscheidung geführt:

  • Im Sinne einer Chancengerechtigkeit, die auch von den Schüler*innen gefordert wird, kann in der anstehenden Klausurenphase der Qualifikationsphase nicht auf hybride Lösungen zurückgegriffen werden.
  • Die Kursabschlussnoten der überwiegenden Anzahl der belegten Kurse geht in die Zulassung und Benotung zum Abitur ein.
  • Nur bei einer durchgehend präsenten Beschulung kann vermieden werden, dass Schüler*innen durch Wege nach Hause gegebenenfalls nicht an einem Distanzunterricht teilnehmen können.
  • Eine Teilnahme der Schüler*innen an einem Distanzunterricht über google-workspace ist im WLAN der Schule durch die Stadt Dortmund untersagt.
  • Wir vermeiden so eine Vielzahl von präsenzunterrichtsfreien Stunden, in denen die Schüler*innen unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände wären, die bei einem Unterricht „nur für Klausurschreiber*innen“ entstünden.

 Wir müssen damit rechnen, dass innerhalb kürzester Zeit auch weitere Klassenstufen zurück in die Schule geholt werden. Für die Sekundarstufe I wird dabei voraussichtlich ein Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen vorgeschrieben werden. Weitere Einzelheiten hierzu werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 Wir hätten uns einen Wiederbeginn des Präsenzunterrichts parallel zu den weiteren Lockerungen im öffentlichen Leben gewünscht, müssen aber die Vorgaben der Landesregierung umsetzen und hoffen, einen gangbaren und akzeptablen Weg gefunden zu haben.

 Klaus-Peter Jungmann, Marion Spickenbom und Dennis Lange