Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Start in das neue Schuljahr.
Das neue Schuljahr beginnt wie immer mit einigen personellen Veränderungen.

Zum neuen Schuljahr konnten wir Herrn Szarka mit der Fächerkombination Englisch und Erdkunde einstellen sowie Frau Köneke mit der Fächerkombination Deutsch und Geschichte,
zusätzlich wurde Herr Thienenkamp mit der Fächerkombination Mathematik und Chemie zum KKG versetzt. Als Vertretungskräfte arbeiten weiter Frau Schinner mit der Fächerkombination Musik und Französisch und Frau Riedel, neu sind am KKG Herr Erdmann mit der Fächerkombination Erdkunde und Sport, Herr Kopp mit der Kombination Biologie und Chemie, sowie Frau Taher mit Sport und Englisch, die uns als Ersatz für Elternzeiten helfen.

Die Übermittagsbetreuung wird in diesem Schuljahr weiterhin von der Jugendhilfe St. Elisabeth als Kooperationspartner des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums organisiert. Genauere Informationen erhalten Sie über die Klassenlehrer der Klassen 5-7.

Die Brandschutzsanierung und die Folgearbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen. Kleine Nacharbeiten werden zeitnah erledigt. Leider warten wir noch immer auf die uns zugesagten Präsentationsmedien für alle Räume. Wir hoffen sie bald zu erhalten.

Ferienordnung 18/19

  • Herbst 15.10.2018 – 28.10.2018
  • Weihnachten 21.12.2018 – 06.01.2019
  • Ostern 15.04.2019 – 28.04.2019
  • Pfingsten 10.06.2019 – 11.06.2019
  • Sommer 15.07.2019 – 27.08.2019

Bewegliche Ferientage und unterrichtsfreie Tage am KKG

  • Mittwoch, 14.11.2018 (Pädagogische Konferenz)
  • Freitag, 01.03.2019 (Tauschtag Tag der offenen Tür)
  • Montag, 04.03.2019 (Rosenmontag) / Dienstag, 05.03.2019 (Beweglicher Ferientag)
  • Freitag, 31.5.2019 (Brückentag Christi Himmelfahrt)
  • Mittwoch, 19.06.2019 (Pädagogische Konferenz wg. Kirchentag)
  • Freitag, 21.06.2019 (Brückentag Fronleichnam/Kirchentag)

 Wichtige Termine:

  • 1. Schulpflegschaft: Dienstag, 25.09.2018, 19.00 Uhr
  • 1. Elternsprechtag: Dienstag, 13.11.2018, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Tag der offenen Tür: Samstag 24.11.2018 (Unterrichtstag)
  • Pädagogische Konf. Mittwoch, 14.11.2018
  • Projektwoche: 11.02.2019 – 15.02.2019
  • Halbjahreszeugnis: Freitag, 08.02.2019
  • Schülersprechtag: Donnerstag, 28.02.2019
  • 2. Elternsprechtag: Dienstag, 07.05.2019

Schulversäumnis
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend, möglichst vor Unterrichtsbeginn.
Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers an. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Schüler der Sek. II legen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vor, wenn sie eine Klausur versäumen.

Beurlaubungen
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten
vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden.

Der Schüler kann beurlaubt werden

  1. bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Klassenlehrer oder
    Stufenleiter,
  2. bis zu zwei Wochen und darüber hinaus vom Schulleiter, (z. B. Auslandsaufenthalt in Klasse 11) bzw. von der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden! Über begründete Ausnahmen entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin oder die Schulaufsichtsbehörde.
Die Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Hollerpach-Punge                    Jungmann
Schulleiterin                            stellv. Schulleiter