Liebe Eltern und Schüler*innen, 

heute sind nach den Abschlussklassen auch die anderen Jahrgangsstufen an unsere Schule zurückgekehrt. Auch wenn der Wunsch nach einer Rückkehr in die schulische Normalität groß ist, hat der Gesundheitsschutz Ihrer Kinder für uns oberste Priorität. In der Sekundarstufe I und der EF werden Ihre Kinder daher im Wechselunterricht in geteilten Gruppen unterrichtet, das Tragen der Masken sowie das Lüften und nun auch die Bereitstellung von CO2-Messgeräten in einigen Klassenräumen bilden dabei feste Pfeiler unserer Schutzmaßnahmen. Wie Sie den Medien bereits entnehmen können, stehen uns in den nächsten Tagen auch Corona-Selbsttests für unsere Schüler*innen zur Verfügung, zu denen ich Ihnen wichtige Informationen geben möchte.

Informationen zu Selbsttests

Die gelieferten Selbsttests oder Laientests der Firma Roche sind sogenannten PoC (Point of Care)-Tests und können von jedem selber durchgeführt werden und sind somit für die Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Die Probenentnahme und die Probenauswertung ist entsprechend einfach.

Ort und Zeitpunkt der Testung
Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schüler*innen und unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schüler*innen bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen. Sobald wir die Tests erhalten haben, werde ich die Testtage festlegen und veröffentlichen.

Ablauf einer Testung
Unmittelbar vor der Testung waschen sich alle Schüler*innen und Lehrkräfte die Hände und/oder desinfizieren sie. Während der Testung wird im Raum gelüftet.
Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. 
Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht und Anleitung unserer Lehrkräften selbst durch. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

Ergebnisinterpretation des Selbsttests 
Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:
Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.
Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.
Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an unserer Schule leisten, so sollten Sie Ihre Kinder unbedingt darauf hinweisen, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen dürfen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. 

Umgang mit einem positiven Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffenen Schüler*innen müssen dann unverzüglich in angemessener Weise isoliert und das Testergebnis durch die Lehrkraft dokumentiert werden.
Selbstverständlich werden Sie von uns in diesem Fall umgehend informiert!

Sollte Ihr Kind von einem positiven Selbsttestergebnis betroffen sein, ist dies durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür müssen Sie umgehend von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich Ihr Kind in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler*innen ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Widerspruchserklärung der Eltern
Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. (Muster Widerspruchserklärung - Schulministerium NRW)

Testdokumentation, Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse
Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben, die äußerst vertraulich behandelt werden und nur durch die Lehrkraft verwaltet und mir als Schulleitung aufbewahrt werden. 

Grundsätzlich gilt natürlich weiterhin, dass Ihr Kind mit Symptomen gar nicht erst in die Schule kommen soll. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, muss Ihr Kind auch weiterhin zu Hause bleiben und Sie nehmen bitte Kontakt zu der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt auf.

Unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests hat das Schulministerium hilfreiche Dokumente und Videos zusammengestellt, die Ihnen und Ihren Kindern das Testverfahren veranschaulichen und Unsicherheiten oder Fragen beantworten. 

Scheuen Sie sich nicht, sich bei weiteren Fragen an uns zu wenden!

Auch wenn wir mit der neuen Testsituation wieder vor einer Herausforderung stehen, sollten wir sie als Chance sehen, den Gesundheitsschutz in unserer Schule zu erhöhen und so hoffentlich gesund bis in die Osterferien zu kommen.

Bis dahin verbleibe ich mit besten Grüßen

Klaus-Peter Jungmann

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Beurlaubung / Krankmeldung von Schüler*innen

Über diesen Link kann der Zugang zu Webuntis für Eltern angefordert werden. 

Hier folgt die Anleitung zur Krankmeldung Ihres Kindes.

Hier ist das Formular Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht.

Anmeldung am KKG

Alle Informationen zur Anmeldung am Käthe-Kollwitz-Gymnasium Dortmund finden Sie hier.

Handynutzung am KKG

Bitte lesen Sie das Handykonzept am KKG.

Hygienekonzept

Bitte lesen Sie die Hygieneregeln für das Schulgelände sowie das Hygienekonzept am KKG Dortmund.

Schulmails

Hier können Sie schnell auf das gesamte Archiv der Schulmails zugreifen.

Regelungen für den Distanzunterricht

Die Regelungen und Empfehlungen für den Distanzunterricht z.B. im Fall eines Lockdowns oder einer partiellen Quarantäne finden Sie hier als .pdf-Datei.

Filmeindrücke KKG Dortmund

Brief zum Schuljahr

Sie finden den aktuellen Brief der Schulleitung zum Schuljahr 2023 /24 hier.

Donnerstag ist AG-Tag am KKG

In der 7. und 8. Stunde haben alle Jahrgangsstufen die Möglichkeit an einer AG teilzunehmen. Nähere Informationen zu den angebotenen AG's, den Räumen, Betreuern etc.  finden sich im Infokasten in der Pausenhalle oder auf AG-Seite. Wer mitmachen will, kann oft auch noch im  Verlauf des Schuljahres einsteigen.

Online-Anmeldung

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