Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ihnen allen und euch wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr. Das neue Schuljahr beginnt wie immer mit einigen personellen Veränderungen. Frau Hollerpach-Punge wurde zum Ende des letzten Schuljahres als Schulleiterin verabschiedet und bis zu einer neuen Bestellung eines Schulleiters oder einer Schulleiterin werde ich als stellvertretender Schul-leiter die Leitung kommissarisch ausüben. Darüber hinaus ist Frau Döring in den
Ruhestand getreten und Herr Große Berkhoff ist auf eigenen Wunsch nach Ahlen versetzt worden.

Zum neuen Schuljahr konnten wir erfreulicherweise Frau Sandmann mit der Fächerkombination Sport und Erdkunde einstellen. Frau Buchwald mit der Fächerkombination Englisch und Erziehungswissenschaft wurde an unsere Schule versetzt. Frau Bartels und Frau Wiglinghoff haben ihren Dienst mit Beginn des neuen Schuljahrs wieder aufgenommen, Frau Rizzo-Pagel kommt in Kürze aus der Elternzeit zurück. Als Vertretungslehrkräfte unterstützen uns Frau Schepers (Biologie und Chemie), Herr Robioneck (Deutsch und Politik), Herr Hönes (Musik) sowie Frau Riedel (Englisch), um die Ausfälle durch verschiedene Elternzeiten aufzufangen. Hierdurch ist es gelungen, den Unterricht in allen Klassen ohne Kürzungen zu erteilen.

Die Übermittagsbetreuung wird in diesem Schuljahr weiterhin von der Jugendhilfe St. Elisabeth als Kooperationspartner des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums organisiert. Genauere Informationen erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen der Klassen 5-7. Zum Schuljahr 2019/20 noch einige wichtige Termininformationen:

Ferienordnung

  • Herbstferien 2019 Mo 14.10. - Sa 26.10.
  • Weihnachtsferien 2019 Mo 23.12. - Mo 06.01.
  • Osterferien 2020 Mo 06.04. - Sa 18.04.
  • Pfingstferien 2020 Di 02.06.
  • Sommerferien 2020 Mo 29.06. - Di 11.08.

Bewegliche Ferientage und unterrichtsfreie Tage am KKG

  • 4.10.2019 Pädagogische Konferenz
  • 4.11.2019 Pädagogische Konferenz
  • 21.2.2020 Tauschtag für den Tag der offenen Tür
  • 24.-26.2.2020 Bewegliche Ferientage (Rosenmontag - „Karnevalsferien“)
  • 11.5.2020 Mündliche Abiturprüfungen
  • 22.5.2020 Beweglicher Ferientag (Brückentag „Christi Himmelfahrt“)
  • 19.6.2020 Pädagogische Konferenz

Achtung: Kein Brückentag zu „Fronleichnam“! Die Abiturzeugnisausgabe findet am
folgenden Freitag statt.

Weitere wichtige Termine

  • 1.Schulpflegschaft Donnerstag, 26.9.2019 um 19 Uhr
  • Bundesjugendspiele Dienstag, 24.9. 2019
  • Sitzung des Fördervereins Dienstag, 1.10. 2019
  • Schulkonferenz Dienstag, 5.11.2019
  • 1. Elternsprechtag Dienstag, 26.11.2019, 15 – 19 Uhr
  • Tag der offenen Tür Samstag, 30.11.2019
  • Wandertag Mittwoch, 18.12.2019
  • Halbjahreszeugnisse 31.1.2020, am Ende der 3. Stunde
  • Projektwoche 3.2. – 7.2. 2020
  • Schülersprechtag Donnerstag, 20.2.2020
  • 2. Elternsprechtag Dienstag, 28.4.2020
  • Vergabe der Abiturzeugnisse Freitag, 12.6.2020

Nachprüfungen am Ende der Sommerferien
Die Nachprüfungen finden in der letzten Ferienwoche am Montag, den 10.8.2020 und am
Dienstag, den 11.8.2020 statt. Sondertermine sind nicht möglich, bitte planen Sie Ihren
Urlaub entsprechend.

Schulversäumnis
Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend vor Unterrichtsbeginn. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers bzw. der Schülerin an. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Schüler*innen der Sekundarstufe II legen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vor, wenn sie eine Klausur versäumen.

Beurlaubungen
Ein Schüler/eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden. Der Schüler kann beurlaubt werden
a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres von Klassenlehrer*innen oder
Stufenleiter*innen,
b) bis zu zwei Wochen und darüber hinaus von der Schulleitung,
(z. B. bei Auslandsaufenthalten) bzw. von der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nicht beurlaubt werden! Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung oder die Schulaufsichtsbehörde. Die Schüler*innen sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jungmann
stellv. Schulleiter